Anfahrschutz für Palettenregale

In Lagerhallen geht es zuweilen hektisch zu. Die kontinuierliche Warenbeförderung findet dort auf Gabelstaplern, Hubwägen, Transportameisen und Sackkarren statt. Voll bepackte Fahrzeuge reagieren anders als ohne Ladung.

Das trifft insbesondere auf die Beschleunigungskräfte zu, die bei einem hohen Gesamtgewicht intensiver wirken. Eine Kollision mit dem Standbein eines Palettenregals führt zu Beschädigungen und im schlimmsten Fall zum Einsturz des Lagersystems.

Knickt der Pfosten nur ein, reduziert sich die Last, die das Palettenregal aufnehmen kann. Ein Zusammenbruch findet deshalb unter Umständen erst viel später statt. Einstürze von Palettenregalen können für das Lagerpersonal tödlich enden.

Um das bestehende Gefahrenpotenzial zu schmälern, sind Regale und Trägersysteme ausreichend zu sichern. Schutzeinrichtungen tragen zu einer Verringerung von Beschädigungen an den Stützen bei.

Wo genau muss gemäß Sicherheitsvorschrift ein Anfahrschutz für Palettenregale angebracht sein?

Die Vorgaben bezüglich des Stützenschutzes von Regalen sind verankert in den berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

BGR 234 Absatz 4.2.5 besagt, dass fest eingebaute Regale, die mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln be- oder entladen werden, an ihren Eckbereichen mittels einer mindestens 30 cm hohen, zur Genüge dimensionierten und nicht mit dem Regal verknüpften Gefahrenkennzeichnung versehen sein müssen.

Das gilt auch für Durchfahrten. Für den Anfahrschutz für Palettenregale sind gelb-schwarze Kennzeichnungen zu verwenden.

Vorgeschrieben ist ein Anfahrschutz für Palettenregale demnach an folgenden Bereichen:

  • An den Ecken eines Palettenregals (Ecken- und Stützenschutz)
  • An den Stirnseiten
  • An sehr gefährdeten Zonen, wie etwa Durchfahrten
  • An Gängen, die häufig angefahren werden (ggf. kann die Anbringung eines Anfahrschutzes bei jedem Standbein nötig sein.)
  • Darüber hinaus wird empfohlen, stark benutzte Fahrgänge mit einem robusten Rammschutz zu sichern.

Übrigens:

Als ausreichend dimensioniert wird ein Anfahrschutz betrachtet, wenn er die Kraft von 400 Nm aushält.

Gefährdungsbeurteilung

Jeder Betrieb, der über ein Palettenregalsystem verfügt, ist zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Sie dient als Basis zur Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen.

Nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes muss die Gefährdung in allen Arbeitsbereichen ermittelt werden. Nach der Klärung der Schutzziele erfolgt die Definition der Aktionen, die zur Sicherheit beitragen.

Hinsichtlich des Anfahrschutzes für Palettenregale fließen auch innerbetriebliche Erfahrungswerte ein. Wo es in der Vergangenheit schon relativ häufig zu Anfahrunfällen kam, sind Stützen gleichfalls zu kennzeichnen.

Hinweis:

Nach einem schweren Unfall mit Personenschaden fordert die Staatsanwaltschaft die Gefährdungsbeurteilung ein.

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