Gefahrstoffe auf Palettenregale lagern / Palettenregale mit Auffangwanne

Für flüssige Gefahrstoffe gelten andere Vorschriften zur Lagerung als für sonstiges Lagergut. Einerseits sind dicht zu verschließende Behälter nötig, andererseits bedarf es Aufffangbecken ohne Abfluss, die bei einem Leck die austretende Flüssigkeit in sich aufnehmen.

Die geltenden Umweltschutzrichtlinien sehen vor, dass unbeabsichtigt freigesetzte wassergefährdende Stoffe weder ins Oberflächen- und Grundwasser noch in die Kanalisation gelangen dürfen. Damit Fässer auf Palettenregalen bei einer liegenden Lagerung nicht wegrollen, werden integrierte Fassauflagen verwendet. Alternativ gibt es Fasspaletten.

Für Kleingebinde erfolgt meist eine Ergänzung mit Gitterrostebenen. Eventuell kommen noch Schutzwände hinzu, die beim Austreten das Spritzen der Flüssigkeit verhindern und zu einem sicheren Einleiten in die Auffangwanne verhelfen.

Gefahrstoffe auf Palettenregale lagern ist nur in Kombination mit auslaufsicheren Auffangwannen zulässig

Der Betreiber von Palettenregalen mit Auffangwanne, in denen wassergefährdende Stoffe gelagert werden, muss die Dichtheit und Funktionsfähigkeit seines Systems ständig überwachen.

Bei prüfpflichtigen Anlagen kommt noch die regelmäßige Kontrolle eines Sachverständigen gemäß §18 VAwS hinzu. Dafür bedarf es eines termingerechten Antrags an einen Sachverständigen oder einer Sachverständigen-Organisation (SVO).

Die Prüfpflicht hängt von der Gefährdungsstufe (GS) ab. Sie setzt sich aus der Menge des gelagerten Stoffes und seiner Wassergefährdungsklasse (WGK) zusammen. Mögliche Gefährdungsstufen: WGK 1, WGK 2, WGK 3 sowie GS A, B, C und D. Laut § 19 VAwS müssen Anlagen sowohl bei Inbetriebnahme als auch bei Änderung und Stilllegung einer Prüfung unterzogen werden.

Ansonsten existiert ein vorgeschriebenes Intervall von 5 Jahren, bei unterirdischer Lagerung in Wasserschutzgebieten alle 2,5 Jahre. Festgestellte Mängel sind zeitnah zu beheben. Bei erheblichen Mängeln besteht die Pflicht einer Nachprüfung, bei gefährlichen Mängeln wird die Anlage sofort außer Betrieb genommen.

Palettenregale mit Auffangwanne: Materialien für das Auffangbecken

Die Behälter, die im Falle eines Auslaufens gefährliche Flüssigkeit auffangen, müssen aus einem beständigen Werkstoff hergestellt sein. Meist kommt Stahl mit 3 mm Wandstärke zum Einsatz.

Bestenfalls besteht die Auffangwanne aus dem gleichen Material wie die Fässer oder Container, die den Gefahrstoff beinhalten. Bei Säuren und Laugen ist Edelstahl oder Kunststoff vorgeschrieben.

In der Regel verfügt der Produzent von Palettenregalen mit Auffangbecken über eine Beständigkeitsliste, die dem Anwender als Richtlinie dienen. Eingeteilt ist eine solche Aufstellung für gewöhnlich in 3 Kategorien: beständig, beständig bis zu 3 Stunden und nicht beständig.

Mögliche Einsatzgebiete für Auffangwannen

  • im verarbeitenden Gewerbe
  • insbesondere in der chemischen Industrie
  • Gefahrstofftransporte
  • Güterverkehr
  • Schifffahrt
  • Lagerung von Treib- und Brennstoffen
  • ggf. auch im Handwerk

Wichtig:

Auffangwannen sind nicht für eine längerfristige Einlagerung vorgesehen. Sie dienen lediglich der Sicherheit bei einem Notfall. Hersteller sind zu einer Übereinstimmungserklärung ihrer Lagersysteme mit den gesetzlich vorgeschriebenen Richtlinien verpflichtet.

Geregelt werden die Gesetze zur Gefahrgutlagerung wie folgt:

  • BetrSichV: Betriebssicherheitsverordnung
  • BGR: Berufsgenossenschaftliche Regeln
  • WHG: Wasserhaushaltsgesetz
  • StawaR: Stahlwannenrichtlinie
  • VbF: Verordnung über entzündbare Flüssigkeiten (seit 1.1.2003 gilt ersatzweise die BetrSichV)
  • VAwS: Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (obliegt den Landesämtern für Umwelt)
  • TRBS: Technische Regeln Betriebssicherheitsverordnung
  • TRGS: Technische Regeln für Gefahrstoffe

Auffangwanne: vorgeschriebenes Volumen

Gefahrstoffe auf Palettenregale lagern bedeutet, dass die Vorrichtung zum Auffangen einer als gefährlich eingestuften Flüssigkeit 10 % des über ihr gelagerten Inhalts und mindestens der Kapazität des größten Einzelgebindes entsprechen muss.

In Wasserschutzgebieten ist die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen zumeist nicht gestattet. Wenn doch, sind sichere Auffangbecken für den gesamten Inhalt zwingend gefordert.

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